Ankauf von Forderungen des Schuldners
Unique Global Investment (UGI)
ENREDA a.s. befasst sich seit langem mit risikoreichen Forderungen. Wir befassen uns mit dem Segment der risikoreichsten Forderungen gegenüber den Schuldnern, die oft durch ihr betrügerisches Verhalten eine Straftat begangen haben, als sie unter verschiedenen Vorwänden Gelder von Anlegern anlockten und nie die Absicht hatten, diese zurückzugeben. Wir versuchen, diese Forderungen auf dem Rechtsweg einzutreiben, indem wir uns an Strafverfahren gegen den Schuldner und sein Management beteiligen.
Aufgrund zahlreicher Anfragen und des Interesses von Kunden dieses Unternehmens (des Schuldners) haben wir nun ein Forderungsverfahren gegen den Schuldner namens UNIQUE GLOBAL INVESTMENT (UGI) eingeleitet, der sich vor allem im Internet als globaler Investor präsentiert hat, indem er hohe Zinsen versprach.
Bereits 2018 warnte die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), dass das Unternehmen nicht berechtigt sei, bestimmte Bankgeschäfte zu tätigen, da es Depot- und Wertpapierhandel anbietet und für solche Tätigkeiten eine Konzession erforderlich ist. . Diese Erklärung wurde dann von den Behörden in Deutschland und Belgien aufgegriffen. Inzwischen gibt es Hunderte von UGI-Kunden, die weder die versprochene Rendite noch ihre Investition erhalten haben. www.fma.gv.at/unique-global-investment-gesbr/
VERKAUF DER FORDERUNG GEGENÜBER UGI - SCHNELLE LÖSUNG FÜR SIE:
ENREDA a.s. bietet derzeit allen Kunden von UNIQUE GLOBAL INVESTMENT, die sich betrogen fühlen und ihre Investition nicht zurückerhalten haben, den Ankauf ihrer Forderungen in zwei Varianten.
OPTION I. - sofortige Zahlung der Gegenleistung von 11,2 %:
In der Vergangenheit sind wir an Sie mit einem Angebot herangetreten, Ihre Forderung für 11,2 % der nachgewiesenen Einzahlung zu kaufen. Dieses Angebot ist nach wie vor gültig. Wenn Sie damit einverstanden sind und eine schnelle Lösung für die Übernahme Ihrer Forderung durch unser Unternehmen bevorzugen, können Sie den Vertrag, den Sie bereits erhalten haben, unterschreiben und uns zur Unterzeichnung und Zahlung der Gegenleistung zusenden.
NEU: OPTION II. - Zahlung einer Gegenleistung in Höhe von 90 % der eingenommenen Beträge unter Abzug der Gerichtskosten:
Der kostspieligste Posten bei der Beilegung von Forderungen dieser Art gegen den UGI-Schuldner sind die Dienste eines Anwalts, der Mandanten in Strafverfahren vertritt. Wir haben daher beschlossen, die Möglichkeit anzubieten, Ihre Forderung gegen eine Gegenleistung zu verkaufen, die aus dem Erlös des Strafverfahrens berechnet wird.
Sie treten die Forderung an ENREDA a.s. ab, wir stellen Ihnen die Dienste unseres Anwalts zur Verfügung, der uns im Strafverfahren vertritt, und nach Erhalt des Inkassoerlöses aus dem Strafverfahren zahlen wir Ihnen 90 % dieses Erlöses, abzüglich 20 % für unsere Anwaltskosten. Als ersten Teil der Zahlung überweisen wir Ihnen einen Pauschalbetrag von EUR 50,- - zur Deckung der Kosten, die Ihnen durch die notwendige Überprüfung Ihrer Unterschrift auf dem Vertrag entstehen, sowie der Portokosten.
Bei dieser Option haben Sie die Gewissheit, dass Sie im Strafverfahren in der Tschechischen Republik vertreten werden, Sie haben Ihren eigenen Vertreter (unseren Anwalt) und Sie müssen keine Kosten für ihn bezahlen, wir übernehmen diese und ziehen sie vom eingezogenen Betrag ab. Die Kosten für die anwaltliche Vertretung berechnen wir mit 20 % des Wertes des Erlöses Ihrer Forderung und sie werden von der Gegenleistung nach Eingang des eingezogenen Betrags im Strafverfahren bezahlt. Der unbestreitbare Vorteil dieser Lösung ist unsere vertragliche Garantie, dass im Falle einer erfolglosen Beitreibung alle Kosten, einschließlich der Anwaltskosten, ausschließlich von uns getragen und nicht von Ihnen eingefordert werden.
Beispiel für die Berechnung der Gegenleistung für die Abtretung von Forderungen in OPTION II:
- Der Kunde hat eine Forderung von EUR 1.000,-
- Der Kunde tritt seine Forderung an ENREDA a.s. ab, indem er den Vertrag "90% Option" unterzeichne,
- ENREDA a.s. erstattet dem Kunden einen festen Grundbetrag von EUR 50,-
- ENREDA a.s. wird diese Forderung durch ihren Vertreter - einen Rechtsanwalt im Strafverfahren - eintreiben
- ENREDA a.s. erhält einen Erlös aus einem Insolvenzverfahren, z. B. EUR 500,-
- Der Kunde hat Anspruch auf eine 90 %-Gegenleistung von 500 EUR, d. h. 450 EUR abzüglich der Gerichtskosten und abzüglich des festen Grundbetrags von 50 EUR
- Von diesem Betrag zieht ENREDA die Anwaltskosten in Höhe von 20 % des Erlöses, d.h. EUR 100,-- und den bereits gezahlten Grundbetrag von EUR 50,- ab.
- Der Kunde erhält von ENREDA a.s. innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Inkassos im Rahmen des Strafverfahrens eine Gegenleistung von EUR 300,-.
FORMULAR FÜR INTERESSENTEN: